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[p. 213] Die skandinavischen Königsurkunden um 1200

Die Gesamtzahl der im Original überlieferten dänischen, schwedischen und norwegischen Pergamenturkunden vor 1200 ist gering. Deshalb wird es schwierig sein, generelle Schlußfolgerungen vorzulegen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß es in Dänemark nur drei gibt, eine davon nur fragmentarisch überliefert1, und diese wird außerdem seit 1988 als mögliche Abschrift angesehen2. In Schweden gibt es höchst zehn Originalurkunden vor 1200 aus der Zeit des Königs Knut Eriksson, des Sohnes Eriks des Heiligen (1167–1195)3, aus Norwegen keine einzige Originalurkunde. Auch aus der Zeit des dänischen Königs Waldemars des Großen (1157–1182) ist keine einzige erhalten geblieben, nur jüngere Abschriften. Dagegen haben wir eine undatierte Urkunde des Königs Knut VI., des ältesten Sohnes Waldemars I., die um 1194 datiert werden muß4. Die einzige wichtige Originalurkunde bleibt somit die Urkunde des dänischen Königs Erik Lam von 11405, die ich nun hier behandeln werde. Weiters erlaube ich mir, die Urkunden des Königs Waldemar II. des Siegers (1202–1241) und seiner Söhne miteinzubeziehen, um eine breitere Grundlage zu gewinnen. Wegen des gesamten spröden Materials haben Frau BIRGITTA FRITZ, Stockholm, und ich verabredet, daß ich die schwedischen Urkunden zusammen mit den dänischen beschreibe, und ich möchte hier Frau FRITZ für wertvolle Hilfe und Hinweise sowie für mehrere Fotografien danken.

Betrachten wir also zuerst das Privilegium des Königs Erik Lam für das St. Petri Kloster bei Naesved aus Seeland aus dem Jahre 11406. Sie ist auf Pergament geschrieben – 44 Zentimeter hoch, 33 Zentimeter breit. Es gibt hier eine Plikatur, an welcher sich noch Überreste der roten seidenen Siegelfäden erhalten haben. Auch die blinde Linierung kann man spüren. Der Schreiber läßt die Zeilen beinahe von Rand zu Rand gehen. Er gebraucht die karolingische diplomatische Minuskel mit sehr stark verlängerten Oberlängen in den Buchstaben d, s und l, der Buchstabe d überall mit senkrechtem Rückenstrich. Das allgemeine Abkürzungszeichen ist in Form einer Schleife, es gibt einige Abkürzungen mit überschriebenen Vokalen, unter anderem das sg. merowingische a und sonst i. Er verwendet die s-t-Ligatur und &-Ligatur, aber nicht die tironische Note 7 für et. Besonders hervorzuheben ist noch die Verwendung von e-caudatum. Die Buchstaben r und s haben dann und wann Unterlänge. Mehrere große Buchstaben sind vergrößerte kleine (Minuskel). Die Apprecatio am Ende der Urkunde schließt mit AMEN in Majuskeln, ein wenig spatiiert, der Schreiber hat aber nicht versucht, die Buchstaben waagrecht zu strecken, um die Linie gänzlich auszufüllen. Es gibt noch Raum für eine Linie vor dem Umbug.

Der Diktator der Urkunde hat es bevorgezogen mit einer Arenga einzuleiten, die inhaltlich ein langes Beispiel des sg. Oblivio – memoria – Typus ist, erst danach [p. 214] folgen die Publicatio und Adresse, die mit et quia zur Intitulatio mit ego weiterführt. Der Königsname ist teilweise mit Majuskeln geschrieben, aber ohne die gewöhnliche nachfolgende Devotionsformel dei gratia, statt dessen ist die Intitulatio direkt mit der Dispositio verbunden. Der König gibt den Mönchen seine Rechte über die Stadt Naestved und seine Abgaben davon und löst die Männer von ihrer Wehrpflicht ab. Dieses Privilegium wird mit einer ausführlichen Sanktion, einer Datierung mit Zeugen und einer Apprecatio abgeschlossen, die auf eine Bibelstelle aus dem Römerbrief aufgebaut ist. Unter den Zeugen tritt ein Ascerus, capellanus regis. Dieser Ascerus kommt noch anderswo in den Urkunden des Königs Erik Lam vor und auch in einer Urkunde von 1148, die von dem König Svend Grathe, dem Nachfolger Eriks, ausgestellt ist7. Da die Empfänger verschieden sind, nimmt man üblicherweise an, daß er irgendwie einer königlichen Kanzlei als ausstellender Behörde angehörte, und daß es also gewissermaßen eine Kanzleiorganisation gab. Wer aber der Schreiber oder der Diktator gewesen war, muß natürlicherweise dahingestellt bleiben. Keine Signaturen sind vorhanden. Vielleicht kann man auch ein weiteres Zeugnis dieser Kanzleiorganisation in dem königlichen Mandat für die Einwohner der Nachbarschaft des Klosters annehmen, das er ungefähr drei Wochen später ausgestellt hat – leider nur abschriftlich überliefert8. Der König befiehlt den Einwohnern, das königliche Privilegium für das Kloster zu respektieren. Jemand, der dieses Privilegium nicht beachtet, muß als reum maiestatis regie gelten, und der Erzbischof hat in Anwesenheit des Königs solche Personen alle mit dem Banne belegt. Das Formelsystem ist in diesem Falle ganz einfach. Eine Intitulatio Ericus rex, eine Adresse und Grußformel. Eine Promulgatio wird direkt von der Dispositio gefolgt, die den königlichen Befehl enthält. Abschließend die Sanctio, die, wie bereits gesagt, mit dem erzbischöflichen Bann gestärkt ist. Dieses ist das älteste Beispiel eines königlichen Mandats. Erst im Laufe des 14. Jahrhunderts tauchen Mandate, Originale oder in Abschriften überliefert, wieder auf. Das Formelsystem ist grundsätzlich noch dasselbe.

Unter den schwedischen Königsurkunden sind die ältesten zugunsten des Klosters Viby – Julita ausgestellt worden9. Unter ihnen zeichnet sich die Schutzurkunde des Königs Knut Eriksson besonders aus10. Die Schriftzüge derselben sind in mehreren Fällen einigermaßen den Schriftzügen der Erik – Lam – Urkunde ähnlich sowie auch die äußere Ausstattung. Sie ist ebenso auf Pergament in Hochformat geschrieben, leider ohne jedes Datierungselement. Auch hier gehen die Schriftzeilen von Rand zu Rand. Die blinde Linierung ist noch zu spüren. Der Schreiber benutzt die karolingische diplomatische Minuskelschrift. Die Oberlängen sind sehr hoch gezogen, der Buchstabe d hat meistens einen senkrechten Rückenstrich, das allgemeine Abkürzungszeichen ist etwa ein umgekehrter Apostroph. Nur s-t-Ligatur kommt vor. Es gibt aber auch Unterschiede. D mit geschweiftem Rückenstrich und ganz niedriger Schleife kommt vor. Die Schleife oben an den Oberlängen wird oft durch eine kleine Zerklüftung ersetzt. Der König Knut saß von etwa 1167 bis 1195 auf dem Thron, die Schrift besagt aber, daß die Urkunde früheren Jahren angehören muß. Die Urkunde fängt mit einem einfachen Protokoll an: Kanutus dei [p. 215] gracia Sweorum rex, Adresse und Salutatio nur salutem. Eine Arenga folgt, die durch den Ausdruck cuius consideratione mit der Dispositio verbunden ist. Darauf folgen eine Sanctio und eine Prämienformel oder Sanctio positiva, bevor eine lange Pertinenzformel das Gut des Kloster beschreibt. Nach einem Spatium von einer Linie folgt die abschließende Corroboratio mit Hinweis auf das Siegel. Dieses hängt an geflochtenen Seidenfäden. Die Urkunde ist ohne Umbiegung. Die Fäden sind durch zwei Schnitte im Zwischenraum unter der letzten Linie und einer folgenden nicht benutzten Linie gezogen. Traditionell ist die ungefähre Datierung zwischen 1167, Regierungsantritt des Königs Knut, und 1185, Todesjahr des Erzbischofs Stephan von Uppsala. Das Schriftbild erlaubt jedoch, wie bereits gesagt, eine Datierung auf die ersten Regierungsjahre des Königs. Der Schrifttypus und die Schreiberhand kommen unter den schwedischen Urkunden nicht mehr vor.

Es ist verlockend an dieser Stelle die weit spätere Urkunde des dänischen Königs Erik IV. Plovpenning aus dem Jahre 1232 zu besprechen, in welcher er die Privilegien der Stadt Soest bestätigt, weil die Schreiberhand und der Schrifttypus der jetzt besprochenen Urkunde sehr ähnlich sind. Auch sie ist auf Pergament in Hochformat geschrieben. Die Schriftzeilen gehen fast von Rand zu Rand. Die einleitende Invokation ist mit überhohen Buchstaben, teils Majuskeln, teils vergrößerten Minuskeln, geschrieben. Die Oberlängen der hohen Buchstaben, f, s, l, b und d sind sehr hoch gezogen, ebenso hoch wie die großen Anfangsbuchstaben. Dann und wann sind diese, wie in in der Urkunde von 1140, mit einer kleinen Schleife obenan versehen. Mit nur drei Ausnahmen hat der Buchstabe d einen senkrechten Rückenstrich. Das allgemeine Abkürzungszeichen ist in Form einer Schleife, f, s und r haben auch Unterlängen, die jedoch ein wenig nach links geschwungen sind. Die s-t- Ligatur wird benutzt, nicht aber &-Ligatur, statt dessen die tironische Note 7 für et. Das Schriftbild muß also als altmodisch gelten, die Formeln aber vereinfacht, obwohl die Urkunde sich als eine Bestätigung eines Privilegs des Vaters Valdemars II. bezeichnet. Eine Corroboratio und Sanctio schließen den Text ab. Das Eschatokoll lautet nur Acta sunt hec im Jahre 123211. Das Siegel hängt in Seidenfäden, die mittelst zwei Löchern durch die Umbiegung gezogen sind.

Zu den Pergamenturkunden in Hochformat gehört noch die älteste Originalurkunde des Königs Waldemar II. des Siegers, der zwischen den Jahren 1202–1241 regierte. Im Jahre 1205 bestätigte er zu Østerborg auf Lolland die Freiheiten und Immunitäten der Kirche zu Ratzeburg12. Auch hier läßt der Schreiber die Schriftzeilen von Rand zu Rand gehen. Nach der letzten Zeile gibt es einen leeren Raum von rund sieben Zeilen vor der Plikatur mit dem königlichen Siegel in gelben Seidenfäden. Auch hier ist die karolingische Diplomminuskel benutzt. Wieder beobachten wir sehr hohe Oberlängen bei den Buchstaben f, l, s und s-t Ligatur. Das allgemeine Abkürzungszeichen ist noch in der Form einer Schleife. Dagegen hat der Buchstabe d hier einen gebogenen oder geschweiften Rückenstrich, und der Schreiber verwendet immer die tironische Note 7 für et. S und r haben bisweilen Unterlängen, die jedoch nun ein wenig nach links geschwungen sind. Den Schreiber kennt man nicht. Man hat sich ihn als von dänischer Herkunft vorgestellt, weil er ø, das heißt [p. 216] ein schräg durchgestrichenes o, in dem Ortsnamen Østerborg verwendet. Das Argument ist aber nicht sicher, da man z. B. auch zur selben Zeit und später in Mecklenburg diesen durchgestrichenen Buchstaben verwendet. Seine Identität bleibt also im Dunkeln verhüllt. Die anfängliche Intitulatio mit Devotionsformel dei gracia Danorum Sclauorumque rex, dux Iucie, dominus Nordalbingie zeigt, daß diese Urkunde sich unter den Urkunden des Königs Waldemar bis 1214 findet13. Danach bezeichnet er sich ausnahmslos als Danorum Schlauorumque rex. Die Änderung hängt damit zusammen, daß der römische König Friedrich II. im Jahre 1214 alle Gegenden nördlich der Linie Elben–Elde an König Waldemar abgab, wodurch König Waldemar als offizieller Herr der betreffenden Länder anerkannt war14.

Wie eben gesagt war 1185 das Todesjahr des Erzbischofs Stephan von Uppsala. Vor diesem Jahr ist die große Austauschurkunde des schwedischen Königs Knut für das Kloster Julita ausgestellt worden, da der Erzbischof unter den Zeugen auftritt15. Diese Urkunde ist wiederum auf ein Stück Pergament von Hochformat geschrieben. Die Schriftzeilen gehen von Rand zu Rand, und die Zeilen füllen die ganze Schriftfläche, nur mit ein wenig Rand oben und unten. Es gibt keine Plikatur. Das Siegel hängt an einem Pergamentstreifen, der durch einen Schnitt ganz nahe an dem unteren Rand gezogen ist. Der Schreiber benutzt eine Schrift, die unter den jüngeren Formen der karolingischen Minuskel eingereiht werden muß. Aber ältere Züge kommen auch vor: so finden sich &-Ligatur für et, verkleinertes R im Inlaut, z. B. fRatribus, agRis auch einmal die seltene N-t-Ligatur (Großbuchstabe N mit kleinem t verbunden) mit appellaNtur. Der Buchstabe d einmal mit senkrechtem Rückenstrich (desidero), sonst in der nun geläufigen Form mit geschweiftem Rükkenstrich. Die Buchstaben s und häufig f sind mit einer Schleife oben an der Oberlänge versehen, ähnlich wie in der häufig genannten Urkunde des Königs Erik Lam. Nach einer sehr kurzen Intitulatio mit Ego und einer Arenga führt die Promulgatio direkt zu den Austauschsbestimmungen. Darauf folgen Zeugen des Austausches und Zeugen der Bestätigung. Zum Schluß eine Sanctio, eine Belohnungsformel und eine Apprecatio. Das letzte Wort Amen ist ein wenig spatiiert.

Auf den Gutbesitz desselben Klosters beziehen sich noch andere Urkunden des Königs Knut. Sie sind von drei verschiedenen Schreibern geschrieben, die nun Pergamentstücke von Querformat benutzen16. Zwei von ihnen sind ohne Umbiegung17. Diese Urkunden sind außerdem ganz einfach formuliert. Die Reihenfolge der einzelnen Einleitungsformeln wechselt, und nach der Disposition folgen Zeugen und Sanktion mit Apprecatio zum Schluß. In einem Fall befiehlt der König die Restituierung eines entzogenen Gutes. Hier schließt die Urkunde mit der Sanktion und der Drohung mit Strafverfolgung. Das Mandat wird wie im Mandat Erik Lams von etwa 1140 mit einem einfachen Valete abgeschloßen. Die Silben sind getrennt18.

Eine Schenkungsurkunde des Königs Sverker Karlsson für die Kirche in Uppsala von 1200 ist dagegen regelgerechter19. Sie ist auf ein Stück Pergament von Querformat geschrieben, und hier gibt es auch eine Umbiegung. Die Schrift ist noch die [p. 217] karolingische diplomatische Minuskel. Der Buchstabe d hat einen senkrechten Rückenstrich. Die einzigen Ausnahmen sind zweimal die Verbindung a-d, wo a einen hochgeschwungenen Bogen hat. Einige der Oberlängen sind schwach zerklüftet. Das Protokoll wird mit einer Invocatio eingeleitet, Intitulatio, Adresse und Salutatio bilden den Schluß. Der Kontext bietet eine kurze Arenga dar, danach folgt die Publicatio, welche zur Dispositio führt. Dispositio betrifft teils Gutbesitz, teils Regeln über Gerichtsverfahren in Kriminalsachen. Dazu kommen eine Corroboratio und eine Sanctio. Zuletzt eine Datierung nach dem Inkarnationsjahr, dem Schaltjahr und dem Regierungsjahr des Königs sowie dem Jahr nach der Konsekration des Erzbischofs, gefolgt von der Formel regnante domino nostro Ihesu Christo cui est honor et imperium in secula seculorum. Amen. Das Amen ist mit Zwischenräumen zwischen den Buchstaben geschrieben, um die ganze Zeile ganz und gar auszufüllen.

Kehren wir wieder nach Dänemark zurück, zu den Urkunden Waldemars II. Am 23. Mai 1214 bestätigte der König die Dispositionen des Grafen Albrecht von Orlamünde zugunsten des Johannisklosters zu Lübeck20. Diese Urkunde ist auf ein Stück Pergament von Querformat von einem sonst nicht bekannten Schreiber geschrieben. Auch hier gehen die Schriftzeilen von Rand zu Rand. Die Schriftfläche ist von oben bis unten vollständig ausgefüllt, die Linierung ist mit Tinte durchgeführt. Der Schreiber benutzt die karolingische diplomatische Minuskelschrift. Die Invokation am Anfang mit verlängerten Buchstaben, eine Mischung von Majuskeln und vergrößerten Minuskeln. Der Buchstabe d hat teils senkrechte, teils geschweifte Rückenstriche, der Buchstabe a ist mit einem sehr hohen Bogen versehen. Der Diktator verhält sich selbständig der Vorlage gegenüber, nur in der Dispositio gibt es einige Übereinstimmungen. Nach der eben genannten Invokation folgen Intitulatio mit ego, Devotionsformel, Adresse und Salutatio. Im Kontext finden sich eine kurze Arenga Oblivio – memoria, eine Publicatio, eine Dispositio und eine Corroboratio mit Hinweis auf Siegel (formule nostre impressione) und zum Schluß Sanctio. Der Eschatokoll besteht nur aus einer Datierung ohne Ort und Zeugen.

Am 28. Juli 1215 gewährte König Waldemar der Lübecker Kirche eine Schutzurkunde, auf ein Stück fast quadratisches Pergament geschrieben. Sie hat keine Plikatur. Das Königssiegel hängt an roten Seidenfäden, die durch einen Schnitt zwischen der drittletzten und zweitletzten Zeile gezogen sind21. Die drittletzte Zeile enthält die Datierung. Die Jahreszahl kommt vor Datum Lubec, der Tag ist nach römischem Gebrauch angegeben. Die Zeugen sind am Ende der drittletzten Zeile und auf der zweitletzten Zeile zusammengedrängt, jedoch von demselben Schreiber geschrieben. Eine in der letzten Zeile genannte Gruppe wird als de familia regis gekennzeichnet.

Dies ist ein Indiz für Empfängerausfertigung aufgefaßt worden, obwohl die Urkunde wie früher erwähnt nach der Invokation mit ego vor Intitulation eingeleitet wird. Die Schreiberhand ist sonst weder unter den dänischen Königsurkunden noch in Lübeckischen Urkunden aufgefunden worden. Freilich werden ein Dorstanus notarius und ein magister Iwanus am Anfang der Gruppe de familia regis [p. 218] aufgeführt, dies aber besagt nichts Sicheres, weil ein Däne Dorstanus zu dieser Zeit seinen Namen mit Th statt D schreiben würde. Man muß also beide Möglichkeiten offen halten. – Noch eine Schenkungsurkunde für die Stadt Lübeck von 1216, die von einem anderen Schreiber geschrieben ist, soll hier erwähnt werden, weil sie Datum Iurisburg per manum prepositi Iwari prothonotarii gegeben ist. Das läßt vermuten, daß diese Urkunde unter Mitwirken der königlichen Kanzlei ausgestellt ist, und daß also die Kanzleigepflogenheiten in den größten europäischen Reichen den königlichen Kanzleibeamten wohlbekannt sind. Besonders hervorzuheben ist der Gebrauch von ae (i. e. a-Umlaut) in Holzaetaebrygge (die sich in Lübeck befindet)22.

Drei Jahre später, im Jahre 1219, gibt es eine Urkunde, die den König Waldemar als obersten Schiedsrichter zeigt23. Das Domkapitel zu Viborg in Jütland und das Kloster Vitskøl (Vitescola) einigten sich, daß der König, nachdem er die Privilegien und Zeugnisse der beiden Gegner gehört habe, ein entgültiges Urteil darüber abgeben solle, wie das strittige Recht über die Insel Laesø in Kattegat zwischen Kapitel und Kloster zu verteilen sei, damit ein Prozeß vor dem Gericht vermieden werden könne. Der König erläßt ein sogenanntes Privilegium, dessen Disposition den Schiedsspruch enthält. Die vorausgehende Narratio gibt den Sachverhalt, und eine kurze Publicatio verbindet sie mit der Disposition. Am Anfang gibt es ein kurzes Protokoll mit Intitulatio, Devotionsformel, Adresse und Salutatio. Am Schluß findet sich nur Ort und Datierung nach Inkarnationsjahr und Regierungsjahr des Königs. Auf der Plica hängt noch die blaugefärbte Hanfschnur, das Siegel ist aber verlorengegangen. Der Schiedsspruch des Königs wird als compositio bezeichnet.

Als Waldemar III., Sohn und Mitkönig Waldemars II., im Jahre 1229 Alienora von Portugal heiratete, gab der König, der sich hier Waldemarus Secundus nannte, bekannt, daß sein Sohn in der Anwesenheit der Bischöfe und der einflußreichen weltlichen Herren seiner Frau Königin die südliche Hälfte der Insel Fünen und die Stadt Odense als Mitgift übertragen habe. Auch diese Urkunde ist wie die vorhergenannte Urkunde von 1219 auf Pergament in Querformat geschrieben. Die Schriftzeilen gehen von Rand zu Rand, die Schriftfläche ist mit 13 Zeilen bis zur Umbiegung vollständig ausgefüllt24. Auf der Plikatur gibt es noch die gelben Seidenfäden mit dem Fragment des Siegels. Das Formelsystem ist dasselbe wie in den Privilegien: Protokoll mit Intitulatio, Devotionsformel, Adresse und Salutatio. Kurze Arenga, Publicatio, Dispositio, Corroboratio, Zeugen und Schlußprotokoll mit Ort, Datumpermanusformel (datum per manum Hermanni de Strand), Inkarnationsjahr und Datierung römischer Art. Der Schreiber ist sonst nich bekannt, die Dpm-Formel zeigt aber einen Zusammenhang mit der königlichen Kanzlei. Die Schrift ist nun wie auch in der Urkunde von 1219 nicht mehr karolingisch, sondern gotisch der älteren Stufe.

Fast zur selben Zeit sehen wir auch in Schweden diese Schriftänderung. Im Jahre 1219 stellten der König Johan Sverkersson und der königliche Kanzler Karl, Bischof von Linköping, in Gemeinschaft eine Urkunde für das Kloster Nydala aus. Sie ist auf ein Stück Pergament von Querformat geschrieben. Die Zeilen gehen von [p. 219] Rand zu Rand, und die Schriftfläche ist vollständig ausgefüllt25. Nur am Fuß ist ein wenig Raum freigehalten. Hier findet man das Siegel an einem Pergamentstreifen, der durch einen Schnitt gezogen ist. Die Schrift ist die gotische Diplomschrift. Die Unterlängen sind nach links geschweift, der Buchstabe d hat einen geschweiften Rückenstrich. Nach Arenga und Promulgatio gibt die Dispositio bekannt, daß die Erben des Herrn Bengt die Fischerei in einem See für das Kloster bestimmt haben. Dies geschieht am Tag der königlichen Thronbesteigung. Eine Sanktion und kurze Datirung mit actum, Jahr und Regierungsjahr schließen die Urkunde. Die letzte Hälfte der Datierungszeile ist mit Federstrichen ausgefüllt.

Aus dem Jahr 1220 haben wir eine Urkunde, die von diesem König Johan Sverkersson für Kloster Riseberga bestimmt ist26. Sie ist im Gegesatz zu der Urkunde von 1219 mit einer Invocatio eingeleitet, sonst ist fast dasselbe Formelsystem benutzt worden. Die Dispositio bezieht sich auf die Übertragung einiger Besitztümer. Nach der Sanctio folgen diesmal die Zeugen vor der Datierung mit Datum. Die Urkunde ist von demselben Schreiber wie die vorhergehende geschrieben27, und sie zeigt die gleiche physische Gestaltung. In dem sparsamen Raum unten finden sich zwei waagerechte Schnitte, durch welche die Seidenfäden mit dem Siegel gezogen sind.

In Schweden gibt es auch einige Urkunden, die vom König als Schiedsrichter ausgestellt sind. Zweimal hat König Erik III. Eriksson ein friedliches Abkommen über die Teilung einiger Waldbesitztümer zwischen dem Kloster Nydala und den lokalen Einwohnern getroffen28. Beide Urkunden sind auf Pergament geschrieben, und die Siegel hingen in durch die Umbiegung gezogenen Fäden. Die Urkunden sind von zwei verschiedenen Schreibern geschrieben, in der älteren Urkunde mit einem schmalen Rand, in der jüngeren ohne Rand. Die Schrift ist die gotische Diplomschrift. Die Stäbe in m, n, i und u weisen in der älteren Urkunde eine moderate Brechung, in der jüngeren eine stärkere Brechung auf. Das Formelsystem ist sehr einfach. Nach dem Protokoll mit Intitulatio, Adresse und Salutatio folgt unmittelbar die Dispositio, nur in der jüngeren Urkunde wird sie mit einer Publicatio eingeleitet und Jahreszahl 1238 am Anfang der Dispositio angegeben. Die ältere Urkunde schließt mit Sanctio, die jüngere hat eine Corroboratio mit Hinweis auf das Siegel. Dieses vereinfachte System der jüngeren Urkunde wird ausschlaggebend für die folgende Zeit. Nun fügt man aber in den meisten Fällen ein Eschatokoll mit Datierung und Zeugen hinzu. Das Stück Pergament ist nun fast ausnahmslose von Querformat. Die Größen sind natürlich sehr verschieden.

Vor 1200 kennt man keine im Original überlieferten Urkunden aus Norwegen. Aus dem Zeitraum von 1200 bis etwa 1270 gibt es einige wenige, davon fünf auf alt-norwegisch oder westnordisch abgefaßt29, fünf in lateinischer Sprache, die in der Public Record Office in London vorhanden sind, und noch fünf, die dem Archiv der Hansestadt Lübeck gehören. Die ältesten von diesen sind durchgehend ohne Datierung.

Die zweifellos älteste Königsurkunde ist von dem Gegenkönig Philippus, der sich auf der Kirche stützte, auf alt-norwegisch ausgestellt worden. Sie ist ohne [p. 220] Datierung, aber nach 1208 verfaßt und auf ein kleines rektanquäres Pergamentstück geschrieben30. Sie ist ohne Plikatur. Ganz unten dem Rand nahe gibt es einen Schnitt für das Siegel, die Schriftzeilen laufen von Rand zu Rand. Das Schriftbild ist von den speziellen Buchstaben geprägt, die wahrscheinlich von der angelsächsischen Schrift herkommen. Anders gestaltet sind f und vwyn”, das durchgestrichene d und „thorn“ als Zeichen beziehungsweise das sogenannte „weiche“ d und für den entsprechenden stimmlosen Laut. König Philippus befiehlt den Einwohnern in Hobøl in der Nähe von Oslo, die Entscheidung der Streitfrage über ein Gut, das der verstorbene König Inge dem Kloster Hovedøy geschenkt hat, zu beachten. Das Formelsystem dieses Befehls ist sehr einfach. Ein kurzes Protokoll mit Intitulatio – nur Philippus konogr (i. e. König), Adresse und Salutatio führ ohne Übergang zur Narratio mit Darstellung des Sachverhaltes. Darauf folgt die königliche Sanktion. Zuletzt Eschatokoll nur mit Walete.

Aus der langen Regierungszeit des Königs Hakon IV. Hakonsøn (1217–1263) gibt es einen Befehlsbrief wegen Streitigkeiten über die Fischerei in Døvik, um 1224 ausgestellt31, und die Bestätigungsurkunde der königlichen Schenkungen für die St. Switungskirche in Stavangar, um 1245 ausgestellt32, beide in der alt-norwegischen Sprache abgefaßt. Der Schreiber der Urkunde über die Fischerei verwendet die ältere gotische Diplomschrift mit anfangenden schwachen Brechungen der Stäbe in den Buchstaben m und n. Das Formelsystem ist ein wenig ausführlicher. Die Intitulatio ist noch sehr kurz: H. konogs sun H. konogr (i. e. H. König, Sohn des Königs H.), Adresse und Salutatio quaediu guds oc sina. Der Kontext fängt mit einer Publicatio an und setzt mit einer Narratio zur Erläuterung des Sachverhaltes fort, die Fischerei habe früher dem Königtum gehört, sei nun aber an den Bischof und die Geistlichen übergegangen. Nun haben die Bauern versucht, den Wert der Fischerei herabzusetzen. Der König droht den Verleumdern mit seinem Zorn und mit großen Geldstrafen. Kein Eschatokoll.

König Hakons Bestätigungsurkunde für St. Swithuns Kirche in Stavanger ist reicher ausgestattet. Sie ist auf ein mit Plikatur versehenes Pergamentstück geschrieben, das Siegel hängt in Seidenfäden, die durch die Umbiegung gezogen sind. Die Schrift ist die gotische Diplomschrift. Das Protokoll besteht aus Intitulatio, Adresse und Salutatio. Der Kontext fängt mit einer Arenga an, darauf folgt eine Narratio mit Hinweis auf eine Urkunde des früheren Königs Magnus Erlingsson und auf die Tatsache, daß die Stadt Stavanger aus dem Besitz der Kirche geraten ist. Mit den Wörtern ok fyrir thvi i. e. igitur, als Verbindung folgen die Publicatio und Dispositio. Das letztere Glied enthält die königliche Bestätigung und eine Erweiterung der Donation. Zum Schluß eine Sanctio positiva, eine Sanctio negativa und eine Apprecatio und Zeugen, aber keine Datierung.

Die wenigen Urkunden in lateinischer Sprache aus der Zeit dieses Königs zerfallen in zwei Gruppen, nämlich drei Urkunden im Public Record Office und fünf in Lübeck. Die drei Urkunden in London sind an den englischen König gesendet33. Sie haben alle ein und dasselbe Protokoll mit Adresse: der englische König, Intitulatio: der norwegische König, beide mit Devotionsformel dei gratia [p. 221] und zuletzt Salutatio. Zwei von ihnen34 betreffen Gierfalken, die der norwegische König zu schenken wünscht, in dem einen Falle nach der Rückkehr der königlichen Falkenfänger aus Island. Die dritte Urkunde bezieht sich auf ein sequestriertes kaufmännisches Vermögen, deshalb eine Bitte um königliche Hilfe. Kein Eschatokoll, nur im letzten Falle ein Valete.

Die Urkunden des Königs Hakon im Archiv der Hansestadt Lübeck beziehen sich alle auf Streitigkeiten oder Beendigung einiger Fragen wegen norwegischer oder lübeckischen Überfälle zur See35. Sie sind Bruchstücke der politischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden. Sie sind ganz einfach formuliert. Eine sehr kurze Intitulatio, Adresse und Grußformel. Danach eine Darstellung des Sachverhalts und Anspruch und Angebot. Sie sind fast alle ohne Eschatokoll mit Datierung. Nur in einem Falle gibt es eine Datierung mit Ort. Die Schrift ist die gotische Diplomschrift.

Als König Magnus Hakonsson im Jahre 1265 den Dom zu Nidaros in seinen Schutz nahm, stellte er eine Urkunde aus36, die ein reiches Formelsystem als vorher darbietet, obwohl die Arenga fehlt. Das Protokoll ist dasselbe wie früher: Intitulatio, Adresse und Salutatio quaediu guds oc sinu. Der Kontext fängt mit Publicatio an, die unmittelbar zur Dispositio führt, worauf die Sanctio negativa und positiva den Text beenden. Das Eschatokoll ist nur auf die Datierung beschränkt. Das Pergament hat eine Umbiegung, das Siegel hängt an Seidenfäden. Noch eine undatirte Tauschurkunde des Königs für Nidaros bietet auch noch dieselben Textglieder dar37. Beide Urkunden sind in der alt-norwegischen Sprache abgefaßt, die Schreiberhände sind aber verschieden. Die Formulierungen der Glieder lassen die Vermutung zu, daß das lateinische Formelsystem in Norwegen wohlbekannt war38.

Warum denn wählt man alt-norwegisch statt lateinisch ? Die Frage ist schwierig zu beantworten. Man hat sich Vorbilder aus England vorgestellt, indem man zusammen mit Buchstaben aus der angelsächsischen Schrift auch Formeln aus der angelsächsischen Kanzleisprache übernommen hatte, z. B. die bereits genannte quadiu guds oc sina in angelsächsischer Sprache Godes gretinge and his vergleiche lateinisch salutem et benedictionem dei39. Das bleibt natürlich eine Vermutung, die man nicht nachweisen kann. Eine andere Möglichkeit ist, daß man die alt-norwegische Sprache wählt, weil die Sprache der mittelalterlichen Gesetze, z. B. Gulatingslogen40, bereits alt-norwegisch war und eben das Gulatingsgesetz vor 1200 auch in dieser Sprache niedergeschrieben war.

[p. 222] Abkürzungen: Atlas – Corpus diplomatum regni Danici I–VII, Hauniae 1938, Hs. FRANZ BLATT, C.A. CHRISTENSEN. D.D. – Diplomatarium Danicum, 1. Reihe, Bd. IVII, København 1957–1990, 789–1249, Hs. C.A. CHRISTENSEN, H. NIELSEN, N. SKYUM-NIELSEN, L. WEIBULL. D.S. – Diplomatarium Suecanum, Bd. I, Stockholm 1829, Hs. J.G. ILJEGREN. D.N. – Diplomatarium Norvegicum, Bd. I–II, XIX, Christiania (Oslo) 1849, 1852, 1910, Hs. CHR. LANGE u. a. ÖBERG – J. ÖBERG, Königliche Kanzlei und Diplomatik in Schweden bis um 1250, in: Filologistk Arkiv, Nr. 19, Lund 1974, mit 12 Reproduktionen von schwedischen Königsurkunden.

[p. 224]
1. 1214, 23. 5. Valdemar II. von Dänemark
[p. 225]
2. 1216, 28. 4. Valdemar II. von Dänemark

1 1135: Atlas, Nr. 1; Druck: D.D. II, 1963, Nr. 63.

2 Paläographischer Versuch von S. KROON, in: Skandia, Tidskrift för historisk forskning, Bd. 55, Lund 1989, S. 233 flg.; Vgl. auch E. HOFFMANN, in: Deutsches Archiv f. Erforschung d. MA, Bd. 47, 1991, S. 223.

3 ÖBERG, S. 5.

4 Atlas, Nr. 988; D. D. III, 1976–1977, Nr. 202.

5 Atlas, Nr. 2; D. D. II, Nr. 78.

6 [Texte manquant].

7 Ebd. 7 D. D. II, Nr. 101.

8 D. D. II, Nr. 79.

9 ÖBERG, S. 5.

10 D. S. I, Nr. 63.

11 Atlas, Nr. 22; D. D. VI, 1979, Nr. 144.

12 Atlas, Nr. 3; D. D. IV, 1958, Nr. 102.

13 D. D. IV, Nr. 53, Einleitung.

14 D. D. V, 1957, Nr. 48.

15 D. S. I, Nr. 64.

16 D. S. I, Nr. 65, 67, 69; Abbildungen: ÖBERG, Nr. 2 (D. S., Nr. 65), Nr. 3 (D. S., Nr. 69).

17 D. S. I, Nr. 67, 69.

18 D. S. I, Nr. 69.

19 D. S. I, Nr. 115.

20 Atlas, Nr. 4; D. D. V, Nr. 46.

21 Atlas, Nr. 5; D. D. V, Nr. 57.

22 Atlas, Nr. 7; D. D. V, Nr. 73.

23 Atlas, Nr. 8; D. D. V, Nr. 160. Die Urkunde ist stark beschädigt.

24 Atlas, Nr. 18; D. D. VI, 1979, Nr. 98.

25 D. S. I, Nr. 183; Abb.: ÖBERG, Nr. 7.

26 D. S. I, Nr. 185; Abb.: ÖBERG, Nr. 8.

27 ÖBERG, S. 7 nach L. SJÖDIN, Medeltida kanslistilar i Sverige, in: Meddelanden fran svenska riksarkivet 1959–1961, Stockholm 1964, S. 310.

28 D. S. I, Nr. 294 und 300 (hier 1238).

29 Abb.: Corpus codicum Norvergicorum medii aevi, Folio serie, Bd. II: Norske diplomer til og med ar 1300. Hs. F. HØDNEBØ, Oslo 1960.

30 D. N. I, 1849, Nr. 3; Abb.: Corpus codicum II, Nr. 3 und auch G. INDREBØ, Norsk Malsoga, Bergen 1951, S. 103. Die postume Arbeit von E. VÆGSLID, Norska skrivarar fra millomalderen, Oslo 1989, war mir nicht zugänglich.

31 D. N. II, 1851, Nr. 5; Abb.: Corpus codicum II, Nr. 5.

32 D. N. I, Nr. 51; Abb.: Corpus codicum II, Nr. 7.

33 D. N. XIX, 1910, Nr. 153, 154 und 167 (nach London, Public Record Office, Anc. Correspondence IV, Nr. 114–116).

34 D. N. XIX, Nr. 153 und 167.

35 Hansisches Urkundenbuch, Bd. I, Halle 1876, Nr. 356, 366, 389 und 390.

36 D. N. II, Nr. 12; Abb.: Corpus codicum II, Nr. 11.

37 D. N. II, Nr. 60; Abb.: Corpus codicum II, Nr. 12.

38 Für einen nichtnorwegischen Empfänger verwendet man normalerweise die lateinische Sprache, vgl. oben Anm. 33–34. Eine Ausnahme gibt es jedoch, u. z. die norwegisch geschriebene Urkunde v. 31. 7. 1289 für Kampen, Hansisches UB I, Nr. 1058, Abb.: Corpus codicum II, Nr. 26.

39 Kulturhistorisk Leksikon for nordisk Middelalder, Bd. III, København 1958, s. v. Diplomsprak, S. 93–94, mit Hinweis auf ältere Literatur.

40 Kulturhistorisk Leksikon for nordisk Middelalder, Bd. V, 1960, s. v. Gulatingsloven, mit Hinweis auf ältere Literatur.